Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz


Die rechtlichen Grundlagen sind im Rahmengesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt (LFG; SR 748.0) festgelegt.
Zuständig ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Die Thematik der Pilotierung eines Flugzeuges wird in der Verordnung vom 4. Mai 1981 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR; SR 748.121.11) juristisch umgesetzt.

Als Aufsichtsbehörde über die schweizerische Zivilluftfahrt kann alleine das BAZL Sanktionen verfügen. Allfällige Beschwerden bei Zuwiderhandlungen von Piloten sind an das BAZL zu adressieren.


Link zur Gesetzessammlung des BAZL:
Rechtliche Grundlagen

Link zur Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge:
VVR


Paragraphen

Die relevanten Auszüge aus der VVR:


Zitat aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Lupfig, Nr. 03/2008 (Antwortschreiben des BAZL):

Die Platzrunden gehören zu den An- und Abflugverfahren eines Flugplatzes. Diese sind Bestandteil des Betriebsreglementes, das vom BAZL genehmigt werden muss. Jeder Pilot und jede Pilotin ist grundsätzlich verpflichtet, die Volten einzuhalten und ist dafür alleine verantwortlich.
...
Die Platzrunden sind insofern eine grundsätzlich einzuhaltende, wenn auch schematische Idealvorgabe; das Abweichen von den Platzrunden kann in der Praxis aufgrund der grossen Anzahl von äusseren Einflüssen durchaus gerechtfertigt, wenn nicht sogar zur Gewährung der Sicherheit geboten sein.