Die rechtlichen Grundlagen sind im Rahmengesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt (LFG; SR 748.0)
festgelegt.
Zuständig ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Die Thematik der Pilotierung eines Flugzeuges wird in der Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für
Luftfahrzeuge (VRV-L; SR 748.121.11) juristisch umgesetzt. Basis dabei ist die europäische Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 923/2012, welche wiederum auf dem Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944
aufbaut. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO wurde durch das Chicagoer Abkommen gegründet mit
dem Ziel, den zivilen Luftverkehr auf internationaler Ebene zu standardisieren.
Als Aufsichtsbehörde über die schweizerische Zivilluftfahrt kann alleine das BAZL Sanktionen verfügen. Allfällige
Beschwerden bei Zuwiderhandlungen von Piloten sind an das BAZL zu adressieren.
Link zur Gesetzessammlung des BAZL:
Rechtliche Grundlagen
Link zur Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge:
VRV-L
Link zur europäischen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012:
Europäische Durchführungsverordnung "gemeinsame Luftverkehrsregeln"
Relevante Stichworte: Verantwortung des Kommandanten, Flugvorbereitung, An- und Abflugverfahren eines Flugplatzes,
Lärmvermeidung, Ausweichregeln, Mindestflughöhen